Finanzierung

Kosten in der Kindertagespflege

Die Höhe der öffentlichen Förderleistung der Stadt Mainz beträgt 6 €  pro Stunde und Kind bei einer qualifizierten Kindertagespflegeperson sowie bei einer Kindertagespflegeperson mit Fachausbildung und 80 Qualifizierungsstunden.
Betreuungspersonen im Haushalt der Eltern (BHE) mit Qualifizierung oder mit einer pädagogischen Fachausbildung erhalten 14 €/ Stunde, Betreuungspersonen im Haushalt der Eltern ohne Fachausbildung erhalten 12 €/Stunde.
Die Förderleistung wird monatlich stundengenau berechnet.

Anspruch auf die Förderleistung haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zum Eintritt in die Schule. Eltern von Kindern unter einem Jahr oder ab Schuleintritt müssen entweder berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sein, damit eine Tagesbetreuung gefördert werden kann. Ausgezahlt wird die Förderleistung an die Kindertagespflegeperson. Je nach Vereinbarung mit der Kindertagespflegeperson muss die Differenz zwischen der öffentlichen Förderung und dem Stundensatz der Kindertagespflegeperson privat bezahlt werden.

Festlegung der Elternbeiträge

Wie hoch der Elternbeitrag für öffentlich geförderte Kindertagespflege ist, hängt vom Einkommen der Eltern und der Anzahl der in der Familie lebenden Kinder ab. Der Elternbeitrag wird monatlich stundengenau berechnet und den Eltern vom Amt für Jugend und Familie in Rechnung gestellt.

Der Elternbeitrag entfällt automatisch, wenn das Kind zwei Jahre alt wird.